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Geschichte Kirchenwirt Kopfing
Die Geschichte des Kirchenwirtes von Kop
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"Die Geschichte des Kirchenwirtshauses oder auch „Wirtstaferne“ ist, wie der Name schon sagt, eng mit der Kirche verbunden. War die Kirche der Mittelpunkt der religiösen Zusammenkünfte, so war das Gasthaus Treffpunkt der Dorfgemeinschaft für die übrigen Feste und Feiern und geselligen Treffen. Unter den verschiedenen Gasthöfen eines Ortes hatte der Kirchenwirt meist eine Sonderstellung. Schon die Lage in Kirchennähe weist darauf hin. Oft bestand bei einem Teil der Pfarrbevölkerung der sogenannte „Tafernenzwang“, hatte doch eine Kirche oder Pfarrhof oft eine größere Anzahl Bauern und Handwerker, die zehentpflichtig waren. Diese Untertanen mussten dann ihr Hochzeitsmahl, Taufmahl oder Totenzehrung bei dem ebenfalls der Kirche zehentpflichtigen Gasthaus einnehmen. Diese Einkünfte erhöhten dann wiederum die Zehentabgaben. In Kopfing war ebenfalls eingroßer Teil der Bauern, aber auch das Kirchenwirtshaus dem Gotteshaus abgabepflichtig. So musste der Kirchenwirt laut einer Akte von 1464 jährlich 1 fl.(Gulden) 30 kr. (Kreuzer) der Kirche von Kopfing entrichten. Eine Verordnung von Kurfürst Maximilian vom 10. 11. 1623 über die hiesigen Pfarreinkünfte beruft sich auf eine ähnliche, frühere von 1583, die beide die Abgaben der Wirtstaferne betreffen."